Definition: Gebiets- und Personalhoheit

30. August 2025

5 Kommentare

4,7(1.426 mal geöffnet in Jurafuchs)


Definiere die Begriffe „Gebiets- und Personalhoheit“ im Völkerrecht:

Gebietshoheit meint die exklusive Hoheitsgewalt eines Staates über sein Territorium. Die Personalhoheit dagegen beschreibt die Hoheitsgewalt eines Staates über seine Staatsbürger. Die Hoheitsgewalt selbst untergliedert sich in Regelungshoheit (jurisdiction to prescribe), Rechtsprechungshoheit (jurisdiction to (adjudicate) und Durchsetzungshoheit (jurisdiction to enforce).

Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen
Jurafuchs
Teste dein Wissen zu Völkerrecht in 5min
Du hast Dich bereits bei Jurafuchs registriert? Hier einloggen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen