Definition: Gebiets- und Personalhoheit
Definiere die Begriffe „Gebiets- und Personalhoheit“ im Völkerrecht:
Gebietshoheit meint die exklusive Hoheitsgewalt eines Staates über sein Territorium. Die Personalhoheit dagegen beschreibt die Hoheitsgewalt eines Staates über seine Staatsbürger. Die Hoheitsgewalt selbst untergliedert sich in Regelungshoheit (jurisdiction to prescribe), Rechtsprechungshoheit (jurisdiction to (adjudicate) und Durchsetzungshoheit (jurisdiction to enforce).
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