Definition: Gebiets- und Personalhoheit

23. März 2025

5 Kommentare

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Definiere die Begriffe „Gebiets- und Personalhoheit“ im Völkerrecht:

Gebietshoheit meint die exklusive Hoheitsgewalt eines Staates über sein Territorium. Die Personalhoheit dagegen beschreibt die Hoheitsgewalt eines Staates über seine Staatsbürger. Die Hoheitsgewalt selbst untergliedert sich in Regelungshoheit (jurisdiction to prescribe), Rechtsprechungshoheit (jurisdiction to (adjudicate) und Durchsetzungshoheit (jurisdiction to enforce).

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Benny

Benny

8.11.2021, 09:04:27

Hi liebes Team, Ist es hier nicht egal, welche Reihenfolge man unten annimmt oder folgt die Reihenfolge einem Prinzip? Liebe Grüße Benny

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

8.11.2021, 09:26:38

Hallo Benny, die Reihenfolge ist durchaus austauschbar (sowohl Gebiet-/

Personalhoheit

, als auch innerhalb des Begriffes Hoheitsgewalt). Beste Grüße, Lukas- für das Jurafuchs-Team

Benny

Benny

9.11.2021, 07:44:40

Ahh super. Vielen Dank Lukas 🙏

QUIG

QuiGonTim

1.3.2022, 23:41:30

Entsprechen Regelungen-, Rechtsprechungs- und Durchsetzungshoheit Legislative,

Judikative

und Exekutive? Wenn ja, warum werden im Völkerrecht andere Begriffe verwandt?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

15.3.2022, 12:47:40

Hallo QuiGonTim, in der Tat können die Begriffe gleichgesetzt werden. Eine Erklärung für die unterschiedliche Terminologie könnte sein, dass die Begriffe Legislative,

Judikative

und Exekutive auf ein System der Gewaltenteilung zugeschnitten sind. Ein solches ist indes nicht zwingend. Vielmehr können die verschiedenen Hoheiten in einem Staat auch gebündelt sein (zB in einer Dikatur). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team


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