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Definition: Gebiets- und Personalhoheit
29. März 2026
5 Kommentare
Definiere die Begriffe „Gebiets- und Personalhoheit“ im Völkerrecht:
Gebietshoheit meint die exklusive Hoheitsgewalt eines Staates über sein Territorium. Die Personalhoheit dagegen beschreibt die Hoheitsgewalt eines Staates über seine Staatsbürger. Die Hoheitsgewalt selbst untergliedert sich in Regelungshoheit (jurisdiction to prescribe), Rechtsprechungshoheit (jurisdiction to (adjudicate) und Durchsetzungshoheit (jurisdiction to enforce).
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Benny
8.11.2021, 09:04:27
Hi liebes Team, Ist es hier nicht egal, welche Reihenfolge man unten annimmt oder folgt die Reihenfolge einem Prinzip? Liebe Grüße Benny
QuiGonTim
1.3.2022, 23:41:30
Entsprechen Regelungen-, Rechtsprechungs- und Durchsetzungs
hoheitLegislative,
Judikativeund Exekutive? Wenn
ja, warum werden im Völkerrecht andere Begriffe verwandt?
Lukas_Mengestu
15.3.2022, 12:47:40
Hallo QuiGonTim, in der Tat können die Begriffe gleichgesetzt werden. Eine Erklärung für die unterschiedliche Terminologie könnte sein, dass die Begriffe Legislative,
Judikativeund Exekutive auf ein System der Gewaltenteilung zugeschnitten sind. Ein solches ist indes nicht zwingend. Vielmehr können die verschiedenen
Hoheiten in einem Staat auch gebündelt sein (zB in einer Dikatur). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
