Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
Geschäftsraum (§ 123 Abs. 1 StGB)
Definition: Geschäftsraum (§ 123 Abs. 1 StGB)
Definiere den Begriff „Geschäftsraum“ (§ 123 Abs. 1 StGB):
Geschäftsraum bezeichnet einen abgeschlossenen Raum, der seiner Bestimmung nach zumindest vorübergehend dem Betreiben gewerblicher, wissenschaftlicher, künstlerischer oder ähnlicher nicht notwendig auf Erwerb gerichteter Tätigkeiten dient.
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