4,8(6.642 mal geöffnet in Jurafuchs)
Definition: Tätigkeit, offen (§ 1 HGB)
2. Juni 2026
Definition
Definiere den Begriff der „offenen Tätigkeit“ (§ 1 HGB):
Eine Tätigkeit ist offen, wenn sie am Markt in Erscheinung tritt.
Fundstellen
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!