4,9(3.287 mal geöffnet in Jurafuchs)

Definition: Erfüllbarkeit (§ 271 BGB)

19. April 2026


Definiere den Begriff „Erfüllbarkeit“ einer Leistung (§ 271 BGB):

Erfüllbarkeit bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem der Schuldner die Leistung an den Gläubiger erbringen darf.

Achtung: Nicht zu verwechseln mit Fälligkeit. Die Fälligkeit bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem der Gläubiger die Leistung verlangen kann. Zu diesem Zeitpunkt muss der Schuldner also erfüllen.

Wie funktioniert Jurafuchs?

Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!