Definition: Inhaltsfreiheit (vor § 241 BGB)
17. April 2025
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Definiere den Begriff „Inhaltsfreiheit“ beim Vertragsschluss:
Unter Inhaltsfreiheit versteht man die Möglichkeit des Einzelnen, selbst über den Inhalt des Vertrags zu entscheiden und mit beliebigem Inhalt abzuschließen.
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