Definition: Kündigungsgrund, personenbedingter

4. Juni 2025

4,8(2.947 mal geöffnet in Jurafuchs)


Wann liegt ein personenbedingter Kündigungsgrund vor (§ 1 Abs. 2 Var. 1 KSchG)?

Ein personenbedingter Kündigungsgrund liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seine geschuldete Arbeitsleistung aufgrund von Umständen, die an seine Person selbst anknüpfen, nicht mehr vertragsgemäß erbringen kann.

Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!