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Definition: Kündigungsgrund, personenbedingter

14. Mai 2026


Wann liegt ein personenbedingter Kündigungsgrund vor (§ 1 Abs. 2 Var. 1 KSchG)?

Ein personenbedingter Kündigungsgrund liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seine geschuldete Arbeitsleistung aufgrund von Umständen, die an seine Person selbst anknüpfen, nicht mehr vertragsgemäß erbringen kann.

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