Definition: Grundsatz des Typenzwangs (vor § 854 BGB)
Was versteht man unter „Grundsatz des Typenzwangs“?
Numerus clausus des Sachenrechts: Im Sachenrecht können nur die gesetzlichen Regelungen angewendet werden, da dieses abschließend normiert ist. Diese Einschränkung der Privatautonomie ist durch die Absolutheit des Sachenrechts gerechtfertigt und gewährleistet die gebotene Rechtssicherheit und Praktikabilität.
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