Definition: Angriff (§ 32 Abs. 2 StGB)

3. Juni 2025

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Was versteht man unter „Angriff“ (§ 32 Abs. 2 StGB)?

Ein Angriff ist jede durch menschliches Verhalten drohende Verletzung rechtlich geschützter Individualgüter oder -interessen. Rechtlich geschützt ist jedes dem Angegriffenen oder Dritten zustehende Gut sowie jedes rechtlich anerkannte individuelle Interesse. Gegenstand eines Angriffs kann z.B. sein: Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, Eigentum, Vermögen, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild.

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