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Definition: Höchstpersönlicher Lebensbereich (§ 201 Abs. 1 StGB)

4. Mai 2026

2 Kommentare


Was versteht man unter dem „höchstpersönlichen Lebensbereich“ (§ 201 Abs. 1 StGB)?

Der höchstpersönliche Lebensbereich erfasst den Kerngehalt des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, also die Intimsphäre, die Sexualsphäre und den Bereich von Krankheit und Tod.

Religiöse Betätigungen scheiden aus, da sie kein trennscharfes Kriterium bietet.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

DeliktusMaximus

DeliktusMaximus

11.4.2025, 17:23:12

Wo ist der Unterschied zwischen der Sexual- und der Intimssphäre?

MrMoney64

MrMoney64

16.12.2025, 22:23:57

Ich könnte mir vorstellen: sexualsphäre umfasst jegliche sexuellen Handlungen. Und Intimsphäre umfasst dann mehr und auch ohne sexuelle Handlungen, wie zb Tagebuch oder den nackten Körper