Definition: Höchstpersönlicher Lebensbereich (§ 201 Abs. 1 StGB)

19. April 2025

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Was versteht man unter dem „höchstpersönlichen Lebensbereich“ (§ 201 Abs. 1 StGB)?

Der höchstpersönliche Lebensbereich erfasst den Kerngehalt des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, also die Intimsphäre, die Sexualsphäre und den Bereich von Krankheit und Tod.

Religiöse Betätigungen scheiden aus, da sie kein trennscharfes Kriterium bietet.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

DeliktusMaximus

DeliktusMaximus

11.4.2025, 17:23:12

Wo ist der Unterschied zwischen der Sexual- und der Intimssphäre?


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