Strafrecht

BT 8: Ausssagedelikte

Ausspähen von Daten, § 202a StGB

Nicht unmittelbar wahrnehmbar (§ 202a Abs. 2 StGB)

Definition: Nicht unmittelbar wahrnehmbar (§ 202a Abs. 2 StGB)

24. November 2024

4,6(383 mal geöffnet in Jurafuchs)


Definiere den Begriff „nicht unmittelbar wahrnehmbar“ (§ 202a Abs. 2 StGB):

Nicht unmittelbar wahrnehmbar sind Daten, wenn ihr Bedeutungsgehalt nicht ohne weiteres, sondern erst nach technischer Umformung mit den menschlichen Sinnen erfassbar ist.

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen