Definition: Missbrauchen (§ 266 Abs. 1 StGB)

19. April 2025

9 Kommentare

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Wann „missbraucht“ der Täter seine rechtliche Befugnis (§ 266 Abs. 1 StGB)?

Die rechtliche Befugnis missbraucht der Täter, wenn er die ihm im Innenverhältnis gesetzten Schranken überschreitet, und zwar in einer Weise, die den vertretenen Treugeber im Außenverhältnis rechtlich wirksam bindet und dadurch schädigt. Alternativ (Kurzformel): Missbrauch ist das Überschreiten des rechtlichen Dürfens im Rahmen des rechtlichen Könnens.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

B.H.

B.H.

31.12.2024, 08:10:21

Leider wird mir die genannte Definition „Überschreiten des rechtlichen Dürfens im Rahmen des rechtlichen Könnens.“ bei der Auswertung als falsch angezeigt, allerdings wird diese in der Lösung als Kurzformel angegeben…

Linne_Karlotta_

Linne_Karlotta_

7.1.2025, 09:34:01

Hey @[B.H. ](154709), danke für Deinen Hinweis. Foxxy ist noch in den Kinderschuhen und daher hakt es manchmal noch bei Kleinigkeiten. Ich habe die Aufgabe jetzt so angepasst, dass auch die Kurzformel als richtig eingeordnet werden müsste. Magst Du es noch einmal testen? Viele Grüße – Linne, für das Jurafuchs-Team

KAT

Katharina

16.1.2025, 17:35:54

Bei mir wird die Kurzformel leider immer noch als falsch angezeigt.

FO

forste35

6.2.2025, 10:48:21

Bei mir auch, wäre cool, wenn ihr das abändern könntet! Danke und LGs @[Linne_Karlotta_](243622)

Linne_Karlotta_

Linne_Karlotta_

6.2.2025, 11:00:11

Hey ihr, ich habe es gerade noch einmal getestet. Wenn ich: „Überschreiten des rechtlichen Dürfens im Rahmen des rechtlichen Könnens.“ eingebe, wertet Foxxy es als richtig aus. Ich weiß nicht, warum das bei euch nicht der Fall ist, kann hier aber aktuell leider nichts weiter tun. Wir arbeiten aber stetig daran, dass die KI „schlauer“ wird. Viele Grüße – Linne, für das Jurafuchs-Team


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