Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
Unmöglichkeit (§ 275 Abs. 1 BGB)
Definition: Unmöglichkeit (§ 275 Abs. 1 BGB)
Definiere den Begriff „Unmöglichkeit“ (§ 275 Abs. 1 BGB):
Unmöglichkeit liegt vor, wenn der Leistungspflicht ein dauerhaftes und unüberwindbares Hindernis entgegensteht. Es genügt, dass der Schuldner das Hindernis nicht überwinden kann (subjektive Unmöglichkeit). Erst recht liegt Unmöglichkeit aber vor, wenn dies für niemanden möglich ist (objektive Unmöglichkeit).
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Kastl
26.4.2023, 10:01:58
Top Aufgabenstellung!
Carl Wagner
26.4.2023, 11:01:52
Herzlichen Dank! Es freut uns immer, wenn wir solches Feedback bekommen :-) Viele Grüße - Carl für das Jurafuchs-Team
Julia
11.5.2023, 11:17:49
Tolle Idee mit den Definitionen. Klasse!
ehemalige:r Nutzer:in
22.6.2023, 20:05:10
Echt gut mit der Abfrage der Definition, dass hilft echt beim lernen.
Nora Mommsen
26.6.2023, 12:34:08
Danke dir Karsten für das Feedback! Es freut uns sehr, dass dir das neue Aufgabenformat gefällt. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
CitiesOfJudah
4.8.2023, 10:03:37
Finde die Art der Aufgabe auch sehr gut, weil die KI nach den Schlagwörtern guckt und man bei sich selbst so überprüfen kann, ob man diese Schlagwörter drauf hat, da es ja meist diese Schlagwörter sind, worauf es ankommt und die der Korrektor in der Klausur lesen will und "abhakt".
Jurasöhnchen
15.7.2024, 18:00:03
Die KI verzeiht leider keine Abweichung von der vorgegebenen Definition. Es reicht schon, das wenige Wörter verwendet werden, die zwar den selben Sinn haben, aber nicht in der vorgegebenen Definition benannt sind. Sehr schade und ein bisschen nervig.