Definition: Gesetzesverletzung, verfahrensrechtlich (§ 337 Abs. 2 StPO)

19. Juli 2025

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Wann ist das „Verfahrensrecht verletzt“ (§ 337 StPO)?

Verletzt ist das Verfahrensrecht, wenn eine gesetzlich vorgeschriebene Handlung unterblieben, wenn sie fehlerhaft vorgenommen worden ist oder wenn sie überhaupt unzulässig war.

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