Definition: Anwartschaftsrecht (vor § 929 BGB)
9. Mai 2025
6 Kommentare
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Was versteht man unter einem „Anwartschaftsrecht“?
Ein Anwartschaftsrecht ist ein Recht eigener Art („sui generis“), welches auch als „Vorstufe des Eigentum“ oder „wesensgleiches Minus“ zum Vollrecht Eigentum bezeichnet wird. Es liegt bei einem mehraktigen Entstehungstatbestand eines Rechtsgeschäfts vor, wenn schon so viele Voraussetzungen für den Erwerb des Vollrechts erfüllt sind, dass eine gesicherte Rechtsposition des Erwerbers besteht, die der Veräußerer nicht mehr durch einseitige Erklärung verhindern kann.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Pilea
5.5.2023, 10:31:53
Expecto patronum ist ja süß 😊😊🖤

Wesensgleiches Minus
7.12.2024, 13:58:03
Was hat es damit auf sich? :D wurde es etwa (leider) aus der Aufgabe gelöscht?

Pilea
7.12.2024, 15:59:17
@[Ala](241758) sieht so aus 😪 davor war es in der Skizze jedenfalls enthalten.