Zivilrechtliche Nebengebiete
Arbeitsrecht
Begründung und Mängel des Arbeitsverhältnisses
Lehre vom fehlerhaften Arbeitsverhältnis (§ 611a BGB)
Definition: Lehre vom fehlerhaften Arbeitsverhältnis (§ 611a BGB)
Was versteht man unter der „Lehre vom fehlerhaften Arbeitsverhältnis“?
Nach der Lehre vom fehlerhaften Arbeitsverhältnis wird ein nichtiger oder angefochtener Arbeitsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen für die Vergangenheit so behandelt als wäre er fehlerfrei zustande gekommen. Maßgeblich ist dabei, dass der Vertrag in Vollzug gesetzt wurde. Für die Zukunft kann sich jede Partei durch einseitige Erklärung lösen.
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