Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Handelsregister und sonstige Rechtsscheintatbestände
Publizität, negative (§ 15 Abs. 1 HGB)
Definition: Publizität, negative (§ 15 Abs. 1 HGB)
18. Januar 2026
4 Kommentare
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Was versteht man unter der „negativen Publizität“ des Handelsregisters (§ 15 Abs. 1 HGB)?
§ 15 Abs. 1 HGB schützt das Vertrauen in das Schweigen des Handelsregisters bezüglich eintragungspflichtiger Tatsachen (negative Publizität).
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
okalinkk
23.3.2025, 10:46:02
“Im Zeitraum zwischen Eintragung und Bekanntmachung kann § 15 Abs. 1 HGB auch bei konstitutiv wirkenden Eintragungen relevant werden.” Habt ihr ein Beispiel dafür?
Lt. Maverick
9.7.2025, 14:05:28
Aufgrund des § 10 HGB wird es wohl kaum noch zu einem Auseinanderfallen von Eintragung und Bekanntmachung kommen. Aber der vorherige Sachverhalt bietet sich hierfür hervorragend an: Zwar erlangt ein Gewerbetreibender gemäß §§ 2, 3 HGB die Kaufmanneigenschaft durch Eintragung (konstitutiv). § 15 I HGB knüpft aber an Eintragung und/oder Bekanntmachung an. Ist der Gewerbetreibende durch Eintragung Kann-Kaufmann geworden, so kann er sich auf diese Eigenschaft gegenüber einem Dritten dennoch nicht berufen, wenn diese Tatsache noch nicht bekanntgemacht worden ist. Also obwohl er Kann-Kaufmann ist, gilt er grundsätzlich nicht als solcher im Rechtsverkehr, wenn die Bekanntmachung noch nicht erfolgt ist. Beachte: Nach der
Rosinentheoriekönnte sich der Vertragspartner sowohl auf die tatsächliche Rechtslage (Kann-Kaufmann) oder die Rechtslage nach Handelsregister (kein Kaufmann wegen fehlender Bekanntmachung) berufen. Der Dritte kann somit die für ihn „günstigere“ Alternative wählen.
okalinkk
29.7.2025, 17:51:35
Danke! Das macht Sinn. Weisst du zufällig auch, woraus sich ergibt, dass 15 I HGB nicht nur greift, wenn Eintragung UND Bekanntmachung fehlen, sondern auch schon, wenn Eintragung und/ODER Bekanntmachung fehlen? @[Lt. Maverick](229751)
Maximilian
12.8.2025, 16:24:04
genau genommen schützt 15 I HGB (
negative Publizität) nicht direkt - wie von der KI vorgeschlagen - das Vertrauen bzgl des Schweigens des HR, sondern den Glauben in die abstrakte Rechtslage und das Schweigen des HR diesbzgl., oder ? ich habe mir immer eine Zweistufigkeit gemerkt, auf die es gerade bei dem Problemkreis der sekundären Unrichtigkeit ankommt.
