Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Misshandlung von Schutzbefohlenen, § 225 StGB
Böswilliges Vernachlässigen (§ 225 Abs. 1 StGB)
Definition: Böswilliges Vernachlässigen (§ 225 Abs. 1 StGB)
19. April 2025
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Definiere den Begriff „böswilliges Vernachlässigen“ (§ 225 Abs. 1 StGB):
Eine der tatbestandlich genannten Sorgepflichten ist böswillig vernachlässigt, wenn sie der Täter aus einem besonders verwerflichen Beweggrund nicht erfüllt.
Fundstellen
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