Definition: Böswilliges Vernachlässigen (§ 225 Abs. 1 StGB)

4. Dezember 2024

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Definiere den Begriff „böswilliges Vernachlässigen“ (§ 225 Abs. 1 StGB):

Eine Gesundheitsschädigung durch böswillige Vernachlässigung der Fürsorgepflicht kann schon vorliegen, wenn die Vernachlässigung der Sorgepflicht die gesunde Entwicklung eines Kindes beeinträchtigt oder hemmt.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Sophiechen.2002

Sophiechen.2002

21.6.2023, 15:29:05

Handelt es sich dabei nicht eher um ein Beispiel? Gibt es eine etwas allgemeinere Definition?

KI

kimchi92

15.7.2023, 12:02:10

Also laut Fahl/Winkler ist die Definition: aus

verwerflich

en Motiven schlecht- oder Nichterfüllung

BI

Bilbo

6.8.2023, 19:08:12

Danke @[kimchi92](107815) so habe ich das nämlich grade definiert, unter Widerspruch der KI. ':D

Juraganter

Juraganter

2.12.2024, 15:31:35

Diese Definition ist relativ nichts sagend. Was böswillig ist, wird hier nämlich gar nicht definiert. Entsprechend wird eine plausiblere Definition als falsch betrachtet. Definition nach Rengier StrafR BT II § 18 Rn. 7: "Böswillig vernachlässigt, wer die Sorgfaltspflicht aus einem besonders

verwerflich

en Motiv (...), nicht aber aus Gleichgültigkeit oder Schwäche, verletzt."


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