Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Misshandlung von Schutzbefohlenen, § 225 StGB
Böswilliges Vernachlässigen (§ 225 Abs. 1 StGB)
Definition: Böswilliges Vernachlässigen (§ 225 Abs. 1 StGB)
Definiere den Begriff „böswilliges Vernachlässigen“ (§ 225 Abs. 1 StGB):
Eine Gesundheitsschädigung durch böswillige Vernachlässigung der Fürsorgepflicht kann schon vorliegen, wenn die Vernachlässigung der Sorgepflicht die gesunde Entwicklung eines Kindes beeinträchtigt oder hemmt.
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Sophiechen.2002
21.6.2023, 15:29:05
Handelt es sich dabei nicht eher um ein Beispiel? Gibt es eine etwas allgemeinere Definition?
kimchi92
15.7.2023, 12:02:10
Bilbo
6.8.2023, 19:08:12
Danke @[kimchi92](107815) so habe ich das nämlich grade definiert, unter Widerspruch der KI. ':D
Juraganter
2.12.2024, 15:31:35
Diese Definition ist relativ nichts sagend. Was böswillig ist, wird hier nämlich gar nicht definiert. Entsprechend wird eine plausiblere Definition als falsch betrachtet. Definition nach Rengier StrafR BT II § 18 Rn. 7: "Böswillig vernachlässigt, wer die Sorgfaltspflicht aus einem besonders
verwerflichen Motiv (...), nicht aber aus Gleichgültigkeit oder Schwäche, verletzt."