Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Täterschaft und Teilnahme
Bestimmen zur Tat (§ 26 StGB) – Kommunikationstheorie
Definition: Bestimmen zur Tat (§ 26 StGB) – Kommunikationstheorie
2. Mai 2025
3 Kommentare
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Definiere den Begriff „Bestimmen zur Tat“ nach der Kommunikationstheorie (§ 26 StGB):
Nach der Kommunikationstheorie (h.M.) muss zur objektiven Verursachung ein zumindest konkludenter Akt der Kommunikation zwischen Täter und Anstifter stattgefunden haben. Erforderlich ist danach eine Willensbeeinflussung im Wege eines offenen geistigen Kontaktes.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

CH1RON
10.5.2022, 09:14:57
.. geistlicher Kontakt, sehr gut :D
Jurapro
24.3.2024, 13:45:53
Was genau ist mit offenen geistigen Kontakt gemeint?

Tim Gottschalk
10.2.2025, 19:14:13
Hallo @[Jurapro](109084), damit ist gemeint, dass Anstifter und Täter in irgendeiner Weise (auch konkludent) miteinander kommunizieren müssen. Das bloße Schaffen einer Lage, in der der Täter die Tat begeht, reicht nach dieser Theorie nicht aus. Diese wäre nämlich gerade nicht offen, da der Täter dann nicht erkennen kann, dass eine andere Person dahinter steckt. Das muss ihm vielmehr klar werden, damit offener geistiger Kontakt vorliegt. Also im Sinne von "hier ist eine andere Person und die möchte, dass ich diese Tat begehe". Viele Grüße, Tim - für das Jurafuchs-Team