Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Täterschaft und Teilnahme

Bestimmen zur Tat (§ 26 StGB) – Kommunikationstheorie

Definition: Bestimmen zur Tat (§ 26 StGB) – Kommunikationstheorie

22. November 2024

4,8(3.655 mal geöffnet in Jurafuchs)


Definiere den Begriff „Bestimmen zur Tat“ nach der Kommunikationstheorie (§ 26 StGB):

Nach der Kommunikationstheorie (h.M.) muss zur objektiven Verursachung ein zumindest konkludenter Akt der Kommunikation zwischen Täter und Anstifter stattgefunden haben. Erforderlich ist danach eine Willensbeeinflussung im Wege eines offenen geistigen Kontaktes.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

CH1RON

CH1RON

10.5.2022, 09:14:57

.. geistlicher Kontakt, sehr gut :D

JURA

Jurapro

24.3.2024, 13:45:53

Was genau ist mit offenen geistigen Kontakt gemeint?


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