Zivilrecht

Sachenrecht

Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis

Besitzer, nicht-so-berechtigter (§§ 987 ff. BGB)

Definition: Besitzer, nicht-so-berechtigter (§§ 987 ff. BGB)

10. Dezember 2024

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Was versteht man unter einem „nicht-so-berechtigten Besitzer“?

Von einem „nicht-so-berechtigten Besitzer“ spricht man in Fällen, in denen Besitzer zwar tatsächlich zum Besitz berechtigt ist. Allerdings überschreitet der Besitzer die Grenzen seines Besitzrechts.

Nach h.M. kommen die §§ 987 ff. BGB in dieser Situation nicht zur Anwendung, da keine Vindikationslage besteht.
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