Zivilrecht

Sachenrecht

Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis

Besitzer, nicht-so-berechtigter (§§ 987 ff. BGB)

Definition: Besitzer, nicht-so-berechtigter (§§ 987 ff. BGB)

4. Juli 2025

3 Kommentare

4,8(3.425 mal geöffnet in Jurafuchs)


Was versteht man unter einem „nicht-so-berechtigten Besitzer“?

Von einem „nicht-so-berechtigten Besitzer“ spricht man in Fällen, in denen der Besitzer zwar tatsächlich zum Besitz berechtigt ist. Allerdings überschreitet der Besitzer die Grenzen seines Besitzrechts.

Nach h.M. kommen die §§ 987 ff. BGB in dieser Situation nicht zur Anwendung, da keine Vindikationslage besteht.
Dein digitaler Tutor für Jura
Zivilrecht-Wissen testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Dein digitaler Tutor für Jura
Zivilrecht-Wissen testen