Zivilrecht
Sachenrecht
Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
Besitzer, nicht-so-berechtigter (§§ 987 ff. BGB)
Definition: Besitzer, nicht-so-berechtigter (§§ 987 ff. BGB)
Was versteht man unter einem „nicht-so-berechtigten Besitzer“?
Von einem „nicht-so-berechtigten Besitzer“ spricht man in Fällen, in denen Besitzer zwar tatsächlich zum Besitz berechtigt ist. Allerdings überschreitet der Besitzer die Grenzen seines Besitzrechts.
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