Definition: Werturteile (§ 185 StGB)

3. Juni 2025

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Definiere den Begriff „Werturteile“:

Werturteile sind Äußerungen, die durch Elemente subjektiver Überzeugung oder Meinung geprägt sind und deshalb nicht wahr oder unwahr, sondern je nach der persönlichen Überzeugung nur falsch oder richtig sein können.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

AN

anna.nass

17.4.2025, 15:10:55

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