Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Täterschaft und Teilnahme

Durch einen anderen (§ 25 Abs. 1 Var. 2 StGB)

Definition: Durch einen anderen (§ 25 Abs. 1 Var. 2 StGB)

22. November 2024

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Wann begeht der mittelbare Täter die Tat „durch einen anderen“ (§ 25 Abs. 1 Var. 2 StGB)?

Eine Tat durch einen anderen begeht, wer die Tatbestandsverwirklichung durch tatbeherrschende Steuerung des Vordermannes zurechenbar verursacht.

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