Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB
Gesundheitsschädlichkeit (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
Definition: Gesundheitsschädlichkeit (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
19. April 2025
4 Kommentare
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Wann ist ein Stoff „gesundheitsschädlich“ (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?
Ein Stoff ist gesundheitsschädlich, wenn er nach den Umständen im konkreten Fall geeignet ist, die Gesundheit (im Sinne des § 223 Abs. 1 StGB) erheblich zu schädigen.
Fundstellen
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