Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Haftung bei Übertragung eines kaufmännischen Unternehmens
Asset deal (§ 453 Abs. 1 Alt. 2 BGB)
Definition: Asset deal (§ 453 Abs. 1 Alt. 2 BGB)
Was versteht man unter „asset deal“?
Beim asset deal werden die einzelnen zum Unternehmen gehörenden Sachen und Rechte als Einheit verkauft (§§ 433, 453 Abs.1 Alt. 2 BGB) und nach den jeweils einschlägigen Vorschriften (§§ 873, 925 BGB, §§ 929ff. BGB, §§ 389ff., 413 BGB) auf den neuen Unternehmensträger übertragen.
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