Definition: Asset Deal (§ 453 Abs. 1 Alt. 2 BGB)

11. Juli 2025

4 Kommentare

4,8(3.192 mal geöffnet in Jurafuchs)


Was versteht man unter „Asset Deal“?

Beim Asset Deal werden die einzelnen zum Unternehmen gehörenden Sachen und Rechte als Einheit verkauft (§§ 433, 453 Abs.1 Alt. 2 BGB) und nach den jeweils einschlägigen Vorschriften (§§ 873, 925 BGB, §§ 929ff. BGB, §§ 389ff., 413 BGB) auf den neuen Unternehmensträger übertragen.

Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

SUP

supplanto

11.6.2025, 11:52:21

Müsste hier nicht 398 zitiert werden?

Linne Hempel

Linne Hempel

11.6.2025, 16:29:59

Hallo supplanto, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße,

Linne Hempel

, für das Jurafuchs-Team


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen