Definition: Kundgabe (§ 185 StGB)
21. März 2025
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Definiere den Begriff „Kundgabe“ (§ 185 StGB):
Zur Kundgabe gehört eine zur Kenntnisnahme durch einen anderen bestimmte ehrverletzende Äußerung (Kundgabehandlung), die vom Adressaten wahrgenommen werden muss (Kundgabeerfolg).
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