Definition: Kundgabe (§ 185 StGB)

3. Juni 2025

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Definiere den Begriff „Kundgabe“ (§ 185 StGB):

Zur Kundgabe gehört eine zur Kenntnisnahme durch einen anderen bestimmte ehrverletzende Äußerung (Kundgabehandlung), die vom Adressaten wahrgenommen werden muss (Kundgabeerfolg).

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