Definition: Interventionsverbot

13. April 2025

2 Kommentare

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Was versteht man unter dem „Interventionsverbot“ im Völkerrecht?

Das Interventionsverbot untersagt die Einmischung eines Staates in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates - auch domaine réservé genannt. Dazu gehören jene Angelegenheiten, die nicht ausschließlich durch das Völkerrecht geregelt werden.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Eric

Eric

13.10.2022, 22:09:27

Untersagt das

Interventionsverbot

nicht auch die Einmischung in die äußeren Angelegenheiten (politische Beziehungen) als Teil der domaine réservé (neben den inneren Angelegenheiten: Bestimmung des sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Systems)? Vergl. Nicaragua-Entscheidung.

Eric

Eric

3.12.2022, 09:37:27

Übrigens eine

rhetorische Frage

(ist nämlich der Fall) und wurde so auch an anderer Stelle in einer Aufgabe erklärt.


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