Definition: Unechte Daten (§ 269 Abs. 1 StGB)

21. November 2024

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Wann sind Daten „unecht“ (§ 269 Abs. 1 StGB)?

Daten sind unecht, wenn sie nicht von demjenigen herrühren, der sich aus ihr als Aussteller der Gedankenerklärung ergibt.

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