Definition: Verpflichtungsgeschäft (vor § 104 BGB)

2. Juli 2025

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Definiere den Begriff „Verpflichtungsgeschäft“:

Verpflichtungsgeschäfte (auch Kausalgeschäfte) sind Rechtsgeschäfte, durch die sich eine Person verpflichtet, einer anderen gegenüber eine Leistung zu erbringen. Verpflichtungsgeschäfte sind im Schuldrecht des BGB geregelt und bilden den rechtlichen Grund (lateinisch: causa) für den späteren Austausch (Beispiel: Kaufvertrag, § 433 BGB).

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