Definition: Verpflichtungsgeschäft (vor § 104 BGB)

3. April 2025

8 Kommentare

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Definiere den Begriff „Verpflichtungsgeschäft“:

Verpflichtungsgeschäfte (auch Kausalgeschäfte) sind Rechtsgeschäfte, durch die sich eine Person verpflichtet, einer anderen gegenüber eine Leistung zu erbringen. Verpflichtungsgeschäfte sind im Schuldrecht des BGB geregelt und bilden den rechtlichen Grund (lateinisch: causa) für den späteren Austausch (Beispiel: Kaufvertrag, § 433 BGB).

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Harun

Harun

25.10.2021, 21:27:49

Sind wirklich alle

Verpflichtungsgeschäfte

nur im Schuldrecht und alle Verfügungsgeschäfte im Sachenrecht geregelt? Für beide Arten gelten doch die Regelungen des BGB AT und es gibt auch Verfügungsgeschäfte im Schuldrecht? (

Abtretung

§398 BGB

)

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

26.10.2021, 10:10:40

Hallo Harun, in der Tat finden sich Verfügungsgeschäfte auch im Schuldrecht (zB

Abtretung

, § 398 oder Erlass, § 397 I BGB). Deswegen steht in der Definition zum Verfügungsgeschäft die Einschränkung "hauptsächlich".

Verpflichtungsgeschäfte

wirst Du dagegen im Sachenrecht nicht finden. Denn ein wesentlicher Grundsatz des Sachenrechts ist das Absolutheitsprinzip, also dass Verfügungsgeschäfte nicht nur zwischen den Parteien ("relativ"), sondern gegenüber allen Teilnehmern des Rechtsverkehrs wirken. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

KLE

kleinerPadawan

14.3.2023, 11:01:49

Ich kann die Einschränkung "hauptsächlich" in der Definition nicht (mehr) finden? Also entweder so oder eben knapp als Zusatzhinsweis ergänzen, dass zwar vereinzelt auch Verfügungsgeschäfte im SchuldR geregelt sind, umgekehrt aber nicht.

KLE

kleinerPadawan

14.3.2023, 11:04:52

Ah - in der nächsten Aufgabe passt es ja. Da ist es auch richtig verortet. Sorry, Fehler meinerseits! ;)

LAW

Law_yal_life

18.9.2023, 12:12:44

Verpflichtungsgeschäfte

gelten inter partes oder? Kannst du mir BSP dazu aus Schuldrecht und Sachenrecht nennen? vERF+GUNGSGESCHÖFTE GELTEN absolut? Also ggü jedermann oder? Auch da vllt Beispiele aus Schuldrecht und Sachenrecht?

BL

Blotgrim

18.3.2024, 15:43:18

Es gibt keine

Verpflichtungsgeschäfte

im Sachenrecht und umgekehrt keine Verfügungsgeschäfte im Schuldrecht. Das Schuldrecht dreht sich um die Geschäfte mit denen ich mich zu einer Leistung verpflichte d.h ich jemanden etwas SCHULDE (bpsw. Kaufvertrag). Das Sachenrecht dreht sich wiederum um die Übertragung,Änderung etc. von Rechten an Sachen. Es geht also darum wie ich über SACHEN VERFÜGEN kann (bspw. § 929). Ich hoffe das hilft

§🗿

§🗿

3.4.2024, 00:42:47

Hallo Blotgrim, Achtung mit der Aussage "keine Verfügungsgeschäfte im Schuldrecht", das stimmt leider nicht! Es gibt sehr wohl schuldrechtliche Verfügungsgeschäfte. Dort sind die entsprechenden

Rechtsgeschäft

e auf eine Verfügung über eine Forderung gerichtet, wie etwa: - die Aufrechnung (§§ 387 ff. BGB) - den Erlass (

§ 397 BGB

) - die

Abtretung

(§§ 398 ff. BGB) - die befreiende Schuldübernahme (§§ 414 ff. BGB). Zur Wiederholung: Ein Verfügungsgeschäft ist ein

Rechtsgeschäft

, das eine Verfügung zum Inhalt hat. Eine Verfügung ist die unmittelbare Einwirkung auf ein Recht oder ein Rechtsverhältnis, durch Übertragung, Belastung, Aufhebung oder Inhaltsänderung: - Eine Übertragung stellt beispielsweise die Übereignung einer Sache oder eine

Forderungsabtretung

dar. - Eine Belastung kann z.B. die Bestellung eines Pfandrechts, einer Hypothek oder einer Grundschuld sein. - Aufgehoben wird ein Recht an einem Gegenstand z.B. bei Vereinbarung eines Erlasses. - Eine Inhaltsänderung liegt z.B. bei der Umwandlung einer Grundschuld in eine Hypothek vor (§ 1198 BGB). WICHTIG: Je nachdem, in welchem Semester man ist, klingt das jetzt eventuell überwältigend, gerade da es sich hier um das erste Kapitel (Grundbegriffe der

Rechtsgeschäftslehre

) im BGB AT handelt. Merke dir von daher zunächst nur, dass es sehr wohl Verfügungsgeschäfte im Schuldrecht gibt (auch wenn Verfügungsgeschäfte häufiger im Sachenrecht aufzufinden sind).

Verpflichtungsgeschäfte

gibt es hingegen tatsächlich nur im Schuldrecht.

BL

Blotgrim

4.4.2024, 15:37:12

Danke für die Korrektur ich habe einige Semester kein Zivilrecht gehabt, da müssen einige Sachen etwas aufgefrischt werden 😅


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