Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Diebstahl (§ 242 StGB)
Sachwerttheorie (§ 242 Abs. 1 StGB)
Definition: Sachwerttheorie (§ 242 Abs. 1 StGB)
6. April 2025
6 Kommentare
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Was versteht man unter der „Sachwerttheorie“?
Nach der Sachwerttheorie genügt es für die Enteignungskomponente, wenn der Täter der Sache einen ihr innewohnenden, spezifischen Funktionswert, d. h. einen in ihr selbst verkörperten (wirtschaftlichen) Wert, ganz oder teilweise entziehen wolle.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
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18.11.2024, 14:57:20
Heißt das, dass in der Sachwert Theorie sowohl
lucrum ex reund
lucrum ex negotio cum reumfasst sind?
judith
18.11.2024, 18:26:54
Nach der restriktiven
Sachwerttheorieist allein ein „
lucrum ex re“ vom Sachwert umfasst. Nach der extensiven
Sachwerttheorie, kann auch ein „
lucrum ex negotio cum re“ tauglicher Sachwert sein. Dieser Streit ist aber schon seehr speziell und gehört meiner Auffassung nach nicht zu den "Klassikern", die du in der Klausur ansprechen und führen musst.