Definition: Sachwerttheorie (§ 242 Abs. 1 StGB)

23. November 2024

4,7(5.301 mal geöffnet in Jurafuchs)


Was versteht man unter der „Sachwerttheorie“?

Nach der Sachwerttheorie genügt es für die Enteignungskomponente, wenn der Täter der Sache einen ihr innewohnenden, spezifischen Funktionswert, d. h. einen in ihr selbst verkörperten (wirtschaftlichen) Wert, ganz oder teilweise entziehen wolle.

Tauglicher Sachwert ist allein ein „lucrum ex re‟, d. h. ein Gewinn/ein Wert aus der Sache selbst und nicht ein "lucrum ex negotio cum re", also den Wert, der sich durch eine Veräußerung der Sache ergibt. Bsp.: Sparbuch, Telefonkarte
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen