Definition: Sachwerttheorie (§ 242 Abs. 1 StGB)

6. April 2025

6 Kommentare

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Was versteht man unter der „Sachwerttheorie“?

Nach der Sachwerttheorie genügt es für die Enteignungskomponente, wenn der Täter der Sache einen ihr innewohnenden, spezifischen Funktionswert, d. h. einen in ihr selbst verkörperten (wirtschaftlichen) Wert, ganz oder teilweise entziehen wolle.

Tauglicher Sachwert ist allein ein „lucrum ex re‟, d. h. ein Gewinn/ein Wert aus der Sache selbst und nicht ein "lucrum ex negotio cum re“, also den Wert, der sich durch eine Veräußerung der Sache ergibt. Bsp.: Sparbuch, Telefonkarte
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

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18.11.2024, 14:57:20

Heißt das, dass in der Sachwert Theorie sowohl

lucrum ex re

und

lucrum ex negotio cum re

umfasst sind?

JUDI

judith

18.11.2024, 18:26:54

Nach der restriktiven

Sachwerttheorie

ist allein ein „

lucrum ex re

“ vom Sachwert umfasst. Nach der extensiven

Sachwerttheorie

, kann auch ein „

lucrum ex negotio cum re

“ tauglicher Sachwert sein. Dieser Streit ist aber schon seehr speziell und gehört meiner Auffassung nach nicht zu den "Klassikern", die du in der Klausur ansprechen und führen musst.


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