Definition: Von mehreren verübter Angriff (§ 231 Abs. 1 StGB)

4. Juni 2025

1 Kommentar

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Definiere den Begriff „von mehreren verübter Angriff“ (§ 231 Abs. 1 StGB):

Ein von mehreren verübter Angriff ist die in feindseliger Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen abzielende Einwirkung von mindestens zwei Personen.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

KO

Konrad1522

13.3.2025, 17:16:41

Wie ist die Konkurrenz zur gefährlichen Körperverletzung? Und liegt bei jedem Fall von § 224 I Nr. 4 StGB auch ein von mehreren verübter

Angriff

nach 231 vor?


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