Definition: Beteiligte (§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB)

29. August 2025

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Definiere den Begriff „Beteiligte“ (§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB):

Beteiligte im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB sind Täter und Teilnehmer.

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