Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Computerbetrug (§ 263a StGB)
Daten, unvollständig (§ 263a Abs. 1 Var. 2 StGB)
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Definition: Daten, unvollständig (§ 263a Abs. 1 Var. 2 StGB)
17. April 2026
Wann sind Daten „unvollständig“ (§ 263a Abs. 1 Var. 2 StGB)?
Unvollständig sind Daten, wenn sie den in Rede stehenden Sachverhalt nicht erkennen lassen.
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