Definition: Vindikationslage (§§ 985, 986 BGB)
Was versteht man unter einer „Vindikationslage“ (§§ 985, 986 BGB)?
Als Vindikationslage bezeichnet man eine Situation, bei der ein Eigentümer einer Sache gegenüber einem nicht zum Besitz berechtigten Besitzer einen Herausgabeanspruch in Bezug auf diese Sache hat (§§985, 986 BGB).
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