Strafrecht

BT 8: Ausssagedelikte

Verletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGB

Nicht zur Kenntnis bestimmt (§ 202 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

4,7(906 mal geöffnet in Jurafuchs)

Definition: Nicht zur Kenntnis bestimmt (§ 202 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

18. April 2026

1 Kommentar


Definiere den Begriff „nicht zur Kenntnis bestimmt“ (§ 202 Abs. 1 Nr. 1 StGB):

Nicht zur Kenntnis bestimmt ist ein Schriftstück auch dann, wenn der Täter nach dem Willen des Berechtigten noch nicht oder nicht mehr Kenntnis nehmen soll.

Wie funktioniert Jurafuchs?

Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!