Strafrecht
BT 8: Ausssagedelikte
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, § 201 StGB
Abhörgerät (§ 201 Abs. 2 Nr. 1 StGB)
Definition: Abhörgerät (§ 201 Abs. 2 Nr. 1 StGB)
Definiere den Begriff „Abhörgerät“ (§ 201 Abs. 2 Nr. 1 StGB)
Abhörgeräte sind technische Vorrichtungen jeglicher Art, die das gesprochene Wort über dessen normalen Klangbereich hinaus durch Verstärkung oder Übertragung unmittelbar wahrnehmbar machen.
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!