Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Der Kaufmannsbegriff
Personengesellschaften als Handelsgesellschaften (§ 6 Abs. 1 HGB)
Definition: Personengesellschaften als Handelsgesellschaften (§ 6 Abs. 1 HGB)
4. März 2026
4 Kommentare
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Unter welchen Voraussetzungen sind Personengesellschaften Handelsgesellschaften (§ 6 Abs. 1 HGB)?
Personengesellschaften sind Handelsgesellschaften, wenn sie auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet sind. Für OHG und KG ist dies schon Entstehungsvoraussetzung (§§ 105 Abs. 1, 161 Abs. 1 HGB).
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
benjaminmeister
25.4.2025, 17:29:03
Vielleicht könnte man hier noch einen Hinweis hinzufügen,
dass
das Handelsgewerbe nicht zwingende Voraussetzung/einzige Möglichkeit für die Entstehung einer oHG/KG ist: Gem § 107 kann auch eine Gesellschaft, welche nur ein Kleingewerbe oder Vermögensverwaltung betreibt, durch Eintragung ins Handelsregister zur oHG/KG werden.
cSchmitt
27.1.2026, 20:56:34
Und genau mit der Eintragung ins Handelsregister, werden Kleingewerbe und Vermögensverwaltung zum Handelsgewerbe (§ 2 S. 1 HGB) und
damit zur oHG/KG. Der von Dir beschriebene Fall ist also keine Ausnahme von der Aussage, sondern eine Bestätigung: Die oHG und die KG setzen ein Handelsgewerbe voraus. Entweder faktisch nach § 1 Abs. 2 HGB oder per Eintrag nach § 2 S. 1 HGB.
