Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
Vorübergehende Veränderung (§ 303 Abs. 2 StGB)
Definition: Vorübergehende Veränderung (§ 303 Abs. 2 StGB)
Was versteht man unter „vorübergehende Veränderung“ (§ 303 Abs. 2 StGB)?
Eine Veränderung ist vorübergehend, wenn sie binnen kurzer Zeit von selbst wieder vergehen (zB durch Regen) oder mit minimalem Aufwand (zB durch bloßes Abwischen) beseitigt werden kann.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Dogu
11.2.2024, 13:38:45
Also fällt Abwischbarkeit sowohl unter den Begriff der Unerheblichkeit als auch den Begriff "vorübergehend"? Finde ich etwas verwirrend.
Nora Mommsen
11.2.2024, 15:28:08
Hallo Dogu, ja - es wird wesentliche Überschneidungen geben zwischen vorübergehenden und unwesentlichen Veränderungen. Denn die Unwesentlichkeit setzt ja schon voraus, dass es innerhalb kurzer Zeit zu beseitigen ist. :) Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Geithombre
17.3.2024, 13:58:49
Ich denke, dass es ganz maßgeblich auf den Einzelfall ankommen wird. Auch wenn die Einfachheit der Beseitigung ein Kriterium von m
ehreren sein kann, werden etwa relative Größe und Auffälligkeit mit in die Abwägung einzustellen sein. Auf einem 2x5m Kunstwerk hinter Glas wird ein Löffel Babybrei unerheblich und vorübergehend sein, das Werfen von m
ehreren mit wasserlöslicher Farbe gefüllten Ballons wird erheblich sein, allerdings auch vorübergehend, da schnell zu reinigen.