Definition: Überbau (§ 912 BGB)
17. Januar 2026
4 Kommentare
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Definiere den Begriff „Überbau“ (§ 912 BGB):
Ein Überbau ist ein einheitliches Gebäude, welches über die Grenze des eigenen, auf ein fremdes Grundstück errichtet wird.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
DeliktusMaximus
6.7.2025, 19:33:24
MrMoney64
25.8.2025, 18:28:04
Du kannst die Definition mit der Norm bilden, aber eine wirkliche Legaldefinition zeichnet sich ja dadurch aus, dass der definierte Begriff in der Norm in Klammern hinter der Definition steht. Vgl. dazu §121
BGBAlso liegt hier keine Legal Definition vor. Beste Grüße MrMoney64
Aleton
20.10.2025, 19:27:00
@[DeliktusMaximus](178154) Deine Vorgehensweise finde ich einfacher. Wir haben schon genug Definitionen die wir auswendig lernen müssen.
SM2206
1.11.2025, 17:09:00
Legaldefinitionen sind nicht immer Klammerdefinitionen. Sie können auch im "Fließtext" auftreten.
