Definition: Überbau (§ 912 BGB)

17. Januar 2026

4 Kommentare

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Definiere den Begriff „Überbau“ (§ 912 BGB):

Ein Überbau ist ein einheitliches Gebäude, welches über die Grenze des eigenen, auf ein fremdes Grundstück errichtet wird.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

DeliktusMaximus

DeliktusMaximus

6.7.2025, 19:33:24

Ist das im § 912 Abs. 1

BGB

nicht legaldefiniert?

MrMoney64

MrMoney64

25.8.2025, 18:28:04

Du kannst die Definition mit der Norm bilden, aber eine wirkliche Legaldefinition zeichnet sich ja dadurch aus, dass der definierte Begriff in der Norm in Klammern hinter der Definition steht. Vgl. dazu §121

BGB

Also liegt hier keine Legal Definition vor. Beste Grüße MrMoney64

ALE

Aleton

20.10.2025, 19:27:00

@[DeliktusMaximus](178154) Deine Vorgehensweise finde ich einfacher. Wir haben schon genug Definitionen die wir auswendig lernen müssen.

SM2206

SM2206

1.11.2025, 17:09:00

Legaldefinitionen sind nicht immer Klammerdefinitionen. Sie können auch im "Fließtext" auftreten.


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