Definition: Quälen (§ 225 Abs. 1 StGB)

19. April 2025

3 Kommentare

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Definiere den Begriff „Quälen“ (§ 225 Abs. 1 StGB):

Quälen ist das Verursachen länger dauernder oder sich wiederholender Schmerzen und Leiden.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

ri

ri

13.8.2021, 22:20:22

In den Aufgaben wurde Quälen definiert als „Zufügen von Leid oder länger andauernder oder sich wiederholender Schmerzen körp. oder seelischer Art.“ Hörte sich so an als müsste Leid nur einmal zugefügt werden.

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

18.11.2021, 11:10:47

Hallo Ri, in der Tat bedarf es zur Erfüllung des Merkmals typischerweise nur einer Handlung, also eine Zufügung. Daraus müssen dann aber länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden resultieren (vgl. Hardtung, in: MüKo-StGB, 4.A. 2021, § 225 RdNr. 13). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

prefi

prefi

25.3.2025, 15:09:20

Zum Lernen wäre es klasse, wenn die Definition per KI-Funktion abgefragt werden könnte.


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