Strafrecht
BT 8: Ausssagedelikte
Verletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGB
Sich Kenntnis verschaffen (§ 202 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
Definition: Sich Kenntnis verschaffen (§ 202 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
Definiere den Begriff „sich Kenntnis verschaffen“ (§ 202 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
Es verschafft sich Kenntnis, wer bis zum Inhalt durch visuelle oder optische Wahrnehmung vorgedrungen ist.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
TeamRahad 🧞
11.10.2021, 12:45:07
Wo liegt denn der Unterschied zwischen visuell und optisch? Laut Duden sind das Synonyme 🤔
Lukas_Mengestu
12.10.2021, 10:35:52
Hallo TeamRahad, in der Tat werden die Begriffe überwiegend synonym gebraucht. Teilweise werden sie indes dadurch unterschieden, dass mit visuell die reine Wahrnehmung über die Augen und mit optisch die über technische Geräte vermittelte Wahrnehmung gemeint ist. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team