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Definition: Teilzeitarbeitsverhältnis (§ 2 Abs. 1 S. 1 TzBfG)
Definition
Was versteht man unter einem „Teilzeitarbeitsverhältnis“(§ 2 Abs. 1 S. 1 TzBfG)?
Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) liegt ein Teilzeitarbeitsverhältnis vor, wenn die regelmäßige Wochenarbeitszeit eines Arbeitnehmers kürzer ist als diejenige vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer (§ 2 Abs. 1 S. 1 TzBfG).
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