Referendariat
Die StA-Klausur im Assessorexamen
Das materielle Gutachten
Beweisverwertungsverbot, selbstständig
Definition: Beweisverwertungsverbot, selbstständig
Was versteht man im Strafprozessrecht unter einem selbstständigen Beweisverwertungsverbot?
Ein selbständiges Beweisverwertungsverbot liegt vor, wenn die Beweiserhebung als solche rechtmäßig war, aber aus später eintretenden bzw. übergeordneten Gründen ein Beweismittel nicht verwertet werden darf.
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