Definition: Herstellen (§ 201a Abs. 1 StGB)

3. Juni 2025

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Definiere den Begriff „herstellen“ (§ 201a Abs. 1 StGB):

„Herstellen“ bedeutet das Hervorbringen einer Bildaufnahme und erfasst damit alle Handlungen zur Anfertigung einer Bildaufnahme mit technischen Mitteln durch die Speicherung des Motivs auf einem Datenträger.

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