Strafrecht
BT 8: Ausssagedelikte
Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGB
Herstellen (§ 201a Abs. 1 StGB)
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Definition: Herstellen (§ 201a Abs. 1 StGB)
4. April 2026
Definiere den Begriff „herstellen“ (§ 201a Abs. 1 StGB):
„Herstellen“ bedeutet das Hervorbringen einer Bildaufnahme und erfasst damit alle Handlungen zur Anfertigung einer Bildaufnahme mit technischen Mitteln durch die Speicherung des Motivs auf einem Datenträger.
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