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Definition: Tätigkeit, planmäßig (§ 1 HGB)

10. Juni 2026
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Definition

Definiere den Begriff der „planmäßigen“ Tätigkeit (§ 1 HGB):

Eine planmäßige Tätigkeit ist während eines bestimmten Zeitraums auf eine unbestimmte Vielzahl von Geschäften gerichtet und wird nicht nur gelegentlich ausgeübt.

Fundstellen

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