Definition: Tätigkeit, planmäßig (§ 1 HGB)
22. Februar 2025
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Definiere den Begriff der „planmäßigen“ Tätigkeit (§ 1 HGB):
Eine planmäßige Tätigkeit ist während eines bestimmten Zeitraums auf eine unbestimmte Vielzahl von Geschäften gerichtet und wird nicht nur gelegentlich ausgeübt.
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