Strafrecht

BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Schwere Körperverletzung, § 226 StGB

Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

Definition: Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

4. Juni 2025

6 Kommentare

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Was versteht man unter dem „Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit“ (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?

Der Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit umfasst den Verlust der (männlichen) Zeugungsfähigkeit sowie der (weiblichen) Empfängnisfähigkeit. Dabei sind Fortpflanzungsfähigkeit und Beischlafsfähigkeit nicht deckungsgleich.

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