Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Schwere Körperverletzung, § 226 StGB
Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
Definition: Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
19. April 2025
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Was versteht man unter dem „Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit“ (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?
Der Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit umfasst den Verlust der (männlichen) Zeugungsfähigkeit sowie der (weiblichen) Empfängnisfähigkeit. Dabei sind Fortpflanzungsfähigkeit und Beischlafsfähigkeit nicht deckungsgleich.
Fundstellen
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