Definition: Staatenimmunität
Was versteht man unter „Staatenimmunität“?
Aus der Staatenimmunität folgt, dass kein Staat der Gerichtsbarkeit eines anderen Staates unterliegt. Dies gilt jedoch nur für sog. „acta iure imperii". Sog. „acta iure gestionis" bleiben potenzieller Gegenstand innerstaatlicher Verfahren. Die zwischenstaatliche Konfliktlösung erfolgt fragmentiert vor internationalen Foren.
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