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Definition: Beleidigungsfähig (§ 185 StGB)
18. April 2026
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Definiere den Begriff „beleidigungsfähig“ (§ 185 StGB):
Beleidigungsfähig ist jeder lebende Mensch, da ihm mindestens aufgrund seines allgemeinen Menschenwerts Ehre zukommt.
Darüber hinaus sind auch Personengesamtheiten beleidigungsfähig, was sich aus § 194 Abs. 3, 4 StGB ergibt (sog. Kollektivbeleidigung)
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