Definition: Beleidigungsfähig (§ 185 StGB)

3. September 2025

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Definiere den Begriff „beleidigungsfähig“ (§ 185 StGB):

Beleidigungsfähig ist jeder lebende Mensch, da ihm mindestens aufgrund seines allgemeinen Menschenwerts Ehre zukommt, also auch psychisch kranke Menschen und Kinder.

Darüber hinaus sind auch Personengesamtheiten beleidigungsfähig, was sich aus § 194 Abs. 3, 4 StGB ergibt (sog. Kollektivbeleidigung)
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