Definition: Inhaltsirrtum (§ 119 Abs. 1 Fall 1 BGB)

15. April 2025

4 Kommentare

4,9(7.577 mal geöffnet in Jurafuchs)


Was versteht man unter einem „Inhaltsirrtum“ (§ 119 Abs. 1 Fall 1 BGB)?

Beim Irrtum über den Erklärungsinhalt entspricht zwar der äußere Erklärungstatbestand dem Willen des Erklärenden, er irrt aber über die Bedeutung der Erklärung.

„Der Erklärende weiß, was er sagt, aber nicht, was er damit sagt.“
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

REUS04

Reus04

19.4.2023, 13:37:50

Bei dem Pferdefleisch/Schweinefleisch Fall entspricht der äußere Erklärungstatbestand (Pferd) doch nicht dem Willen (Schwein) des Erklärenden?

Nora Mommsen

Nora Mommsen

20.4.2023, 13:39:45

Hallo Reus04, danke für deine Frage. Das ist bei allen Anfechtungstatbeständen so - das objektiv erklärte, weicht vom subjektiv gewollten ab. Die Tatbestände der Anfechtung unterscheiden sich in der Art der Abweichung. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

RICA

ricardal

24.5.2023, 14:25:03

Toller Aufgabentyp!!

Claroushka

Claroushka

27.1.2025, 15:42:43

Ist es nicht auch beim

Inhaltsirrtum

so, dass “objektive Erklärung” und “subjektiver Wille” auseinanderfallen? Laut KI trifft dies nur auf den

Erklärungsirrtum

vor. Aber beim

Inhaltsirrtum

irrt der Erklärende ja gerade über den Inhalt seiner Erklärung, ergo fallen auch hier das objektiv Erklärte und das subjektiv Gewollte auseinander, da er ja suvjektiv von einer anderen Bedeutung seiner Erklärung ausgeht. Liege ich da falsch?


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen