Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Anfechtung der Willenserklärung
Inhaltsirrtum (§ 119 Abs. 1 Fall 1 BGB)
Definition: Inhaltsirrtum (§ 119 Abs. 1 Fall 1 BGB)
22. Februar 2025
4 Kommentare
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Was versteht man unter einem „Inhaltsirrtum“ (§ 119 Abs. 1 Fall 1 BGB)?
Beim Irrtum über den Erklärungsinhalt entspricht zwar der äußere Erklärungstatbestand dem Willen des Erklärenden, er irrt aber über die Bedeutung der Erklärung.
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