Definition: Sichverschaffen

22. November 2024

4,9(2.294 mal geöffnet in Jurafuchs)


Definiere den Begriff „Sichverschaffen“ (§ 259 Abs. 1 StGB):

Das Sichverschaffen erfordert die Erlangung einer eigenen (selbstständigen) tatsächlichen Verfügungsgewalt im Einvernehmen mit dem Vortäter.

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen