Herrühren (§ 261 StGB)
Definiere, wann ein Gegenstand aus einer rechtswidrigen Vortat „herrührt“ (§ 261 StGB):?
Vorteile der Tat (§ 257 StGB)
Tatbestandsvoraussetzung der Begünstigung ist, dass der Vortäter durch die rechtswidrige Tat Vorteile erlangt hat. Was zählt zu den „erlangten Vorteile der Tat“ (§ 257 StGB)?
Vortat (§ 257 StGB)
Die Begünstigung setzt im Tatbestand eine rechtswidrige Vortat voraus. Welche Anforderungen muss diese Vortat erfüllen?
Bereicherungsabsicht (§ 259 StGB)
Definiere den Begriff „Bereicherungsabsicht“ (§ 259 Abs. 1 StGB).
Verwenden (§ 261 Abs. 1 Nr. 4 StGB)
Definiere den Begriff „Verwenden“ (§ 261 Abs. 1 Nr. 4 StGB):
Verwahren (§ 261 Abs. 1 Nr. 4 StGB)
Definiere den Begriff „Verwahren“ (§ 261 Abs. 1 Nr. 4 StGB):
Verschleiern der Herkunft (§ 261 Abs. 2 StGB)
Was versteht man unter „Verschleiern der Herkunft“ (§ 261 Abs. 2 StGB)?
Verbergen (§ 261 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
Definiere den Begriff „Verbergen“ (§ 261 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?
Gegenstand (§ 261 Abs. 1 StGB)
Was versteht man unter dem Begriff „Gegenstand“ als taugliches Tatobjekt der Geldwäsche (§ 261 StGB)?
rechtzeitig (§ 138 Abs. 1 StGB)
Was versteht man unter einer „rechtzeitigen“ Anzeige (§ 138 Abs. 1 StGB)?
Bereicherungsabsicht (§ 259 Abs. 1 StGB)
Definiere den Begriff „Bereicherungsabsicht“ (§ 259 Abs. 1 StGB):
Vereiteln der Strafverfolgung, zum Teil (§ 258 Abs. 1 StGB)
Wann vereitelt der Täter die Strafverfolgung „zum Teil“ (§ 258 Abs. 1 StGB)?
Vereiteln der Strafverfolgung (§ 258 Abs. 1 StGB)
Wann „vereitelt“ der Täter die Strafverfolgung (§ 258 Abs. 1 StGB)?
Hilfeleisten (§ 257 Abs. 1 StGB)
Definiere den Begriff „Hilfeleisten“ (§ 257 Abs. 1 StGB):
Vorteile der Tat (§ 257 Abs. 1 StGB)
Was versteht man unter den „Vorteilen der Tat“ (§ 257 Abs. 1 StGB)?
Mitglied einer Bande (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
Wann handelt der Täter als „Mitglied einer Bande“ (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB)?
Mitwirkung (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
Wann wirkt ein Bandenmitglied an einer Straftat mit (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB)?
Bande (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
Definiere den Begriff „Bande“ (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB):
gewerbsmäßig (§ 243 Abs. 1 Nr. 3 StGB)
Wann handelt der Täter „gewerbsmäßig“ (§ 243 Abs. 1 Nr. 3 StGB)?