Definition: Handelsgewerbe (§ 1 Abs. 2 HGB)

4. März 2026

4 Kommentare

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Definiere den Begriff „Handelsgewerbe“ (§ 1 Abs. 2 HGB):

Ein Handelsgewerbe ist ein Gewerbe, das nach Art und Umfang eine kaufmännische Einrichtung erfordert (§ 1 Abs. 2 HGB).

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

GEAS

Geasoph

29.10.2021, 08:28:41

Ich finds toll,

da

ss ihr die gleichen Bilder wie in den Fällen benutzt! :)

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

31.10.2021, 09:37:49

Da

nke Geasoph, wir

da

chten uns,

da

ss so die Definitionen vielleicht noch besser hängen bleiben :-) Beste Grüße, Lukas - für

da

s Jurafuchs-Team


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