Definition: Handelsgewerbe (§ 1 Abs. 2 HGB)
22. Februar 2025
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Definiere den Begriff „Handelsgewerbe“ (§ 1 Abs. 2 HGB):
Ein Handelsgewerbe ist ein Gewerbe, das nach Art und Umfang eine kaufmännische Einrichtung erfordert (§ 1 Abs. 2 HGB).
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