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Definition: Handelsgewerbe (§ 1 Abs. 2 HGB)

2. Juni 2026
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Definition

Definiere den Begriff „Handelsgewerbe“ (§ 1 Abs. 2 HGB):

Ein Handelsgewerbe ist ein Gewerbe, das nach Art und Umfang eine kaufmännische Einrichtung erfordert (§ 1 Abs. 2 HGB).

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